Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto-DS (Fotografie von CiB)
Stand 05/2019
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, richten sich an Verbrauchern und Unternehmen, die die Fotoleistungen von Daniel Stanski in Anspruch nehmen.
1.2. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an.
1.3. Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers die von den AGB abweichen, werden nicht anerkannt.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1. Bei den hergestellten Werken des Fotografen, auch „Lichtbilder“ genannt stehen dem Fotografen die Urheberrechte zu, egal in welcher Form die Werke erstellt sind oder vorliegen.
2.2. Mit der Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde die Kondition und Geltung der AGB.
2.3. Die Auswahl der Fotos erfolgt über unsere passwortgeschützte Onlinegalerie. Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit bequem von zu Hause aus die Bilder auszusuchen die er bestellen möchte. Die Bilder können vorab in den Warenkorb gelegt werden, erst mit anklicken des Bestellbuttons entsteht ein verbindliches Angebot für die ausgewählten Bilder.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an sämtlichen von ihm erstellten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
3.2. Der Fotograf überträgt das einfache nicht übertragbare Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Was die Weitergabe in Familien- und Bekanntenkreis erlaubt.
3.3. Bei Bewerbungsbildern ist die Versendung an Dritte erlaubt.
3.4. Eine Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet.
3.5. Verwendung bei Social Media Diensten ist bei korrekte Urheberkennzeichnung erlaubt, diese ist direkt beim Bild anzubringen, sofern nix anderes vereinbart wurde.
3.6. Möchte der Auftraggeber die Bilder kommerziell nutzen muss dies gesondert mit einer Lizenzvereinbarung geregelt werden, wo festgelegt wird zu welchen Zwecken die Nutzungsrechte übertragen werden. (Werbezwecke, Website, Flyer etc.)
3.7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber Datenträger herauszugeben.
3.8. Die Rohdateien (RAW) verbleiben beim Fotografen.

4. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Kostenvoranschlag ist immer unverbindlich, der Fotograf behält sich sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Die Unterlagen sind Dritten nicht zugänglich zu machen.
4.2. Für die vom Fotografen angefertigten Werke ist ein Honorar fällig, dieses kann ein Tagessatz, Stundensatz, Paketsatz, Pauschale o.ä. sein.
4.3. Kosten für Spesen, Übernachtung, Material sind nicht enthalten und müssen durch den Auftraggeber getragen werden.
4.4. Bis zur Vollständigen Bezahlung bleiben die Werke Eigentum des Fotografen.
4.5. Die Auslieferung bzw. Bereitstellung erfolgt zur vorher festgelegten Frist nach Zahlungseingang.
4.6. Die Lieferzeit richtet sich nach der Größe des Auftrags und kann bis zu 6 Wochen dauern.

5. Bearbeitung der Werke des Fotografen
5.1. Vor dem Shooting, sollte sich der Auftraggeber über den künstlerischen Stil des Fotografen informieren, dies ist über die Website, Social Media Profile, Fotomappe o.ä. möglich.
5.2. Gibt es vor dem Shooting keine Bearbeitungsvorgaben vom Auftraggeber, so liegt die künstlerisch-technische Gestaltung im Ermessen des Fotografen.
5.3. Ist der Auftraggeber im Nachhinein unzufrieden mit der Bearbeitung ist darin kein Sachmangel begründet.
5.4. Eine Reklamation welche die technische oder künstlerische Gestaltung und Umsetzung betrifft, ist ausgeschlossen.

6. Haftung
6.1. Der Fotograf haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder. Die Garantieleistung des Herstellers des Fotomaterials ist ausschlaggebend.
6.2. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit und Funktion von Software und Übertragungswege des Internets.
6.3. Die Haftung ist auf Vertragstypische und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
6.4. Keine Haftung bei Verlust von Daten.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1. Die Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert und ist für eine ordentliche Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig.
7.2. Der Fotograf verpflichtet sich diese Informationen vertraulich zu behandeln.
7.3. Über die Vertragsvereinbarungen ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

8. Zusätzliche Leistungserbringung (Location, Stylist, etc.)
8.1. Bei Fotoproduktionen, wird mit dem Auftraggeber ein Ablaufplan festgelegt. Wünsche des Auftraggebers müssen vorher geäußert werden.
8.2. Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen das die Lokalität/Ort genutzt werden kann und das dort auch Aufnahmen gemacht werden dürfen. Und um eine entsprechende Einwilligung kümmern.
8.3. Falls ein Kostenvoranschlag erstellt wurde ist dies eine unverbindliche Kostenschätzung, erst am Ende des Shootings kann unter Berücksichtigung der Kundenwünsche eine genaue Berechnung erfolgen.
8.4. Falls Dritte erforderlich sind (z.B. Stylist, MUA, o.ä.) sind die Kosten dafür vom Auftraggeber zu tragen. Individuelle Vereinbarungen die davon abweichen sind möglich.

9. Hinweise für Fotoshootings bei Veranstaltungen
9.1. Bei Veranstaltungen hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass teilnehmende Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird. Gäste die dagegen sind müssen dieses dem Veranstalter (Auftraggeber) mitteilen.
9.2. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass diese Personen auf Gruppenbilder usw. nicht zu sehen sind.
9.3. Sollte der Auftraggeber es unterlassen die Gäste über die vorhergenannten Punkte zu unterrichten, stellt der Auftraggeber (Veranstalter) den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bezüglich einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
9.4. Der Auftraggeber muss vorab klären ob in den Locations (Hotel, Gaststätte, Kirche usw.) fotografiert und gefilmt werden darf und ein Einverständnis des Eigentümers einholen. Dafür gibt es im Internet Musterformulare.
9.5. Versäumt der Auftraggeber das und der Eigentümer oder eine berechtigte Person untersagen das Filmaufnahmen gemacht werden, hat der Auftraggeber das vereinbarte Honorar zu tragen.

10. Hinweise für Fotoshootings
10.1. Der Auftraggeber sollte bitte folgende Hinweise, genau durchlesen und beachten.
10.2. Die Locations werden vom Auftraggeber freiwillig, ohne Zwang betreten.
10.3. Aufnahmen im Outdoor-Bereich sind nie ohne Restrisiko. Der Auftraggeber ist im Falle eines Unfalls nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
10.4. Der Fotograf übernimmt im Falle eines Unfalls keine Haftung.
10.5. Outdoor-Fotoshootings sind wetterbedingt, daher kann es zur kurzfristigen Absage kommen.
10.6. Bei unbegründeten Verspätungen, kann die Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen werden.
10.7. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Accessoires etc.) übernommen.
10.8. Bei längeren Shootings an Verpflegung (Getränke, Snacks) denken.
10.9. Bei Baby- und Kindershootings an Wechselsachen denken für alle die fotografiert werden sollen. Die Aufsichtspflicht während des gesamten Shootings liegt bei den Eltern.
10.10. Bei Tiershootings besteht die Möglichkeit das bestimmte Motive nicht gestellt werden können, was mit der Reaktion des Tieres zusammenhängt.
10.11. Während eines Tiershootings liegt die Verantwortung für das Tier beim Auftraggeber oder Besitzer. Entstehende Schäden müssen durch den Auftraggeber getragen werden.
10.12. Sollte das Tier irgendwelche Besonderheiten haben (Jagdtrieb, ängstlich, bissig usw.) bitten wir darum es vorher mitzuteilen, damit eine angepasste Location gesucht werden kann.
10.13. Bitte auch an Wechselsachen für sich selber denken.
10.14. Bei bestimmten Tierarten eine Person mitbringen die sich um das Tier kümmern kann, wird dann vorher besprochen. (z.B. Pferde, Schlangen)
10.15. Während des gesamten Tiershootings ist der Auftraggeber für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich, bei Probleme die während oder nach dem Shooting auftreten haftet der Fotograf nicht.
10.16. Sollte vom Auftraggeber eine bestimmte Location gewünscht werden, muss dieser sich vorab um eine Genehmigung kümmern, um dort Fotoaufnahmen zu machen. Sollte für die Genehmigung oder für die Location eine Bezahlung erforderlich sein (z.B. Miete), sind diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
10.17. Wird eine Visagistin, Stylistin, Make-up Artist oder ähnliches benötigt, müssen diese Kosten vom Auftraggeber übernommen werden. Es sei denn es ist was anderes vereinbart worden.

11. Salvatorische Klausel, Streitbeilegung, Gerichtsstand
11.1. Sollte eine Bestimmung der AGB teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
11.2. Es gilt das deutsche Recht.
11.3. Erfüllungsort ist Berlin
11.4. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. AHA & Hygieneregeln während der Corona Zeit
12.1. Bitte klingeln (falls vorhanden) und vor der Tür warten, bis Sie abgeholt werden.
12.2. Beim Betreten des Grundstückes auf 1,5m Sicherheitsabstand achten.
12.3. Vor dem Betreten des Fotostudios, Locations oder Büro, bitte Hände desinfizieren und Maske aufsetzen.
12.4. Beim Beratungsgespräch, Abstandsregel einhalten und Maske tragen.
12.5. Während des Shootings darf die Maske abgenommen werden.
12.5. Fotograf und seine Assistenten (Visa, usw.) halten Sicherheitsabstand und tragen eine Maske.
12.6. Nach dem Shooting werden die Flächen desinfiziert und das Studio wird durchgelüftet.

Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten oder Coronaverdacht, darf das Grundstück (Studio, Büro, Location) nicht betreten werden!!!